Hundeschule Schaffhausen

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IMPRESSUM

Hundeschule Schaffhausen (HSS)
Philipp Spielmann
Marthalerstrasse 5
8463 Benken

Eintrag ins Handelsregister: 15.11.2011

Rechtssitz der Firma: Schaffhausen (SH)

Handelsregister-Nummer: CH-290.1.014.736-5

Designe und Herstellung der HP: Katharina Fritschi

Eigentümer der HP: Philipp Spielmann


Urheberrechte:

Die auf dieser Seite veröffentlichten Texte,
Bilder und Videos sind urheberrechtlich
geschützt.

Fotos bzw. Videos zu verlinken oder Texte zu
kopieren ist strengstens Verboten














AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Versicherung

Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer. Die Teilnehmer müssen Begleitpersonen darauf hinweisen, dass die HSS keinerlei Haftung für Schäden übernimmt.

Imfpungen/Gesundheit

Alle Hunde müssen geimpft und entwurmt sein. (Tollwutimpfung bei Grenzübertritt)
Die Teilnehmer verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier an den Kursen teilzunehmen.

Leinenpflicht

Auf dem Parkplatz und dem Übungsgelände müssen die Hunde an der Leine geführt werden. Sie dürfen erst auf die Anweisung des Instruktors freigelassen werden.

Mindestzahl

Wir behalten uns vor, die Kurse wegen zu geringer Teilnehmerzahl nach Ablauf der Anmeldefrist abzusagen. Absagen von Kursen werden den Angemeldeten mitgeteilt.

Bezahlung

Das Kursgeld ist nach Erhalt der Rechnung oder gemäss Kursausschreibung auf folgendes Konto zu überweisen, oder bar vor Ort zu entrichten.:

Bankverbindung:

Credit Suisse
Iban: CH05 0483 5098 6222 9100 0
Kontoinhaber: Philipp Spielmann / Kynolgie Instruktor Schweiz

Die Zahlung kann (falls so offeriert) in Teilzahlungen erfolgen. Zahlungsausstände unterbrechen das Recht, an den noch offenen Ausbildungen teilzunehmen.

Zertifikate

Nach erfolgreichem Abschluss (bestandene Prüfung) der Kurse wird den Kursteilnehmenden ein Zertifikat / Kursbestätigung überreicht.

Abmeldungen

Spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn, ansonsten verfällt jeglicher Anspruch !

Läufige Hündinnen

Läufige Hündinnen sind dem Instruktor vor Kursbeginn zu melden.

Versäuberung

Der Hundekot ist zwingend aufzunehmen und zu entsorgen.

Verhinderungsfall

Im Verhinderungsfall bitten wir um Nachricht.

Gerichtsstand:

Schaffhausen (Kanton Schaffhausen)
Handelsregisteramt: Kanton Schaffhausen

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